Kosten 

Die musiktherapeutische Behandlung kann nur über private Bezahlung abgerechnet werden.

 

Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten zur Kostenerstattung:
Die Kosten für eine Musiktherapiestunde werden seit Inkrafttreten des neuen Psychotherapiegesetzes nicht mehr von allen Krankenkassen übernommen. Wenige Kassen, z.B. Privatkassen, können einen Teil der Kosten übernehmen.

 
Eine weitere Möglichkeit der Kostenübernahme bietet die Heilpädagogische Einzelmaßnahme (HPE), die über das Jugendamt finanziert wird. Welche Schritte hierfür eingeleitet werden müssten, erkläre ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. 

 

Des Weiteren ist es möglich, einen Antrag beim Fonds Sexueller Missbrauch zu stellen. Auch bei diesem Vorgehen erkläre ich Ihnen gerne die einzuleitenden Schritte. 

 

Bei Fragen sprechen Sie mich gerne an.